Jagd und Sportschützen

Hege und Pflege der heimischen Flora und Fauna sowie nachhaltiger Bestandsschutz und -regulierung sind wichtige Bestandteile beim Erhalt der Biodiversität. Die heimische Artenvielfalt wie auch die Nutztierhaltung dürfen nicht durch „Scheinwolf“-Ansiedlungen gefährdet werden, entsprechende Förderungen sind umgehend einzustellen. Pauschale Kriminalisierung von Jägern und Sportschützen ist zurückzuweisen.

  • Jagd auf Schalenwild im Januar beenden, Abschüsse ohne Abschussplan abschaffen, Bejagung Fuchs, Wildschwein und invasiver Arten (z. B. Mink, Waschbär, Marderhund) praxisgerecht fördern
  • keine Ansiedlung von Braunbären
  • Befragung der ansässigen Bevölkerung zur Ansiedlung des Wolfes durchführen
  • flächendeckende und unabhängige Überprüfung der „Wolfs“-Genetik durch internationale Experten – bei Feststellung einer weitgehenden Verwilderung mit Hunden, müssen die Wolfshund-Bestände  zwecks Wolfsschutz entnommen werden
  • Bestandsreduktion auf maximal zwei bis drei Rudel (max. 30 bis 40 Tiere) nur in siedlungsfreien Gebieten, ausgehend von einer Besatzdichte von grundsätzlich einem, maximal zwei Wölfen pro 1.000 Quadratkilometer – Wölfe außerhalb festgelegter Wolfsterritorien sind normal zu bejagen
  • Normalisierung der landwirtschaftlichen Weidetierhaltung und Wanderschäferei ohne zusätzlichen Herdenschutz
  • Beweislastumkehr bei Schäden durch Risse und Entschädigung entsprechend Wiederbeschaffungswert einführen
  • staatliches Wolfsmonitoring auf wesentliche Aufgaben beschränken und nicht durch private Dritte, sondern durch das Landesämter für Veterinärwesen durchzuführen
  • keine weiteren Einschränkungen für Sportschützen