Migration

Unsere humanistische Gesellschaft hilft Menschen auf der Flucht, gewährt Schutz bei Asyl-Gründen und bietet die Möglichkeit der bedarfsgerechten Zuwanderung. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind nicht beliebig und gelten für alle gleichermaßen. Eine Solidargesellschaft braucht klare verbindliche Regeln sowie eigenverantwortliche Bürger, damit der Generationenvertrag Bestand haben kann.

  • Duldungsstatus abschaffen, keine Einreise von Asylbewerbern ohne Identitätsnachweis
  • Engere Zusammenarbeit der Grenzkontrollbehörden, damit Personen mit unklarer Identität gar nicht erst einreisen können
  • kriminelle Ausländer unter Nutzung zentraler Abschiebeeinrichtungen konsequent abschieben (Abschiebehaft, Ausreisegewahrsam)
  • straffällig gewordene Asylbewerber (mehr als dreimal oder Straftat, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wurde) sind vom Asylverfahren auszuschließen und sofort auszuweisen
  • genetische Altersfeststellung bei straffälligen minderjährigen Flüchtlingen
  • Kommunen bei den Kosten für Migration entlasten
  • Einführung von Ankerzentren – bei unklarem Aufenthaltsstatus müssen die Bewerber in den Ankerzentren bleiben
  • Einsetzen für die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft
  • Zuwanderung soll nach Integrationsfähigkeit erfolgen. Integrationserfordernisse (Berufstätigkeit, Sprachkenntnisse, etc.) sind in Etappen zwingend zu erbringen und nachzuweisen.
  • soziokulturelle Sezession in Form von Parallelgesellschaften verhindern / Einheit der Gesellschaft bewahren
  • Auslandsfinanzierung und Einflussnahme auf Vereinigungen und Religionsgemeinschaften unterbinden.