Recht, Justiz

Legislative, Judikative und Exekutive – die Gewaltenteilung unserer parlamentarischen Demokratie wurden geschaffen, um sich gegenseitig zu kontrollieren und Ausgewogenheit zu gewährleisten. Es ist insbesondere sicherzustellen, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte parteipolitisch unabhängig bleiben.
- Opferschutz vor Täter-Resozialisierung
- Justiz und Justizvollzugsanstalten personell besser ausstatten – JVAs sind Orte der Sühne und Resozialisierung, nicht der Verwahrung
- keine Bagatellisierung von Straftaten (Schwarzfahren, geringwertiger Diebstahl, Sachbeschädigung oder Drogenkonsum)
- ausländische Strafgefangene zurück in die Heimat zur Entlastung der JVAs
- regelmäßige Bedarfsanalyse von Richtern und Staatsanwälten, um Überlastung zu verhindern und schnelle Verhandlungen sicherzustellen
- professionelle Beweissicherung, insbesondere für Gewalt-Opfer, digitalisierte Protokollierung in den Gerichten
- Keine Strafminderung bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch
- Absenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre