Der schleichende Abschied von Artikel 5 GG

In den vergangenen zwei Jahren habe ich bereits mehrfach im Plenum auf die Freiheit von Forschung und Lehre hingewiesen und wie wichtig und existenziell es ist, diese zu erhalten.

Kampagnen, die mit 97% oder 11.000 Wissenschaftlern versuchen, einen nahezu vollständigen Wissenschaftskonsens zu Klimafragen zu suggerieren, widersprechen dieser Freiheit erheblich. Denn unabhängig davon, dass es einen nicht zu leugnenden Klimawandel gibt und der Mensch sehr wohl einen Anteil bzw. Einfluss darauf hat, ist ein solches Auftreten nichts anderes, als der Versuch, Wissenschaft zu framen und die Deutungshoheit alleinig für sich zu beanspruchen.

Das fängt schon damit an, dass jeder Skeptiker, der präsentierte Aussagen hinterfragt, insbesondere in den sozialen Medien sofort lautstark niedergebrüllt wird und das Stigmata des Klimawandelleugners erhält. So wird jeder, der sich einen eigenen Blickwinkel erhalten möchte, der seine grundgesetzlich garantierten Rechte zur freien Informationsbeschaffung wahren will, schnell in Schubladen gesteckt und immer öfter mit Radikalen und Extremisten gleichgesetzt, selbst wenn noch so offensichtlich ist, dass dies völlig falsch ist.

Erst diese Woche erlebte ich selbst, dass jemand forderte, mich vom demokratischen Diskurs auszuschließen, ich hätte auch kein Rückkehrrecht. In derartigen Aussagen zeigt sich alarmierend, wie sehr Geschichte an den Schulen im Lehrplan wohl fehlt und wohin junge Teile unserer Gesellschaft steuern.

Mit dem Klimaschutzgesetz hat der Deutsche Bundestag im November 2019 einen wichtigen Meilenstein auf der Agenda der treibenden Energie- und Verkehrswende-Lobby beschlossen. Ich nenne diese Kräfte bewusst nicht Klimaschutz-Lobby, denn eine solche wäre technologieoffen, würde unter breitem Einbezug der Bevölkerung Vor- und Nachteile abwägen und gesellschaftliche Zustimmung aus sich selbst heraus erwachsen lassen.

Statt dessen haben wir ThinkTanks wie die Agora, in welcher parteiübergreifend Vertreter aus CDU, SPD, FDP und Grünen in einem kleinen informellen Kreis mit ausgewählten Firmen und Organisationen hinter verschlossenen Türen wesentliche politische Zielsetzungen formulieren – frei von jeglicher parlamentarischer Beauftragung oder Kontrolle. Die dort treibenden Kräfte sind eng mit den Ministerien verwoben, bis zur Staatssekretärsebene, welche insbesondere im BMU sicherlich als die eigentliche Chef-Etage bezeichnet werden darf. Die Finanzierung ist derweil genauso intransparent und fast ausschließlich aus dem privaten Sektor.

Sprach man bisher das Klimaschutzgesetz als Grundlage, die oft diskutierten geplanten Grundgesetzänderungen und den Einfluss derartiger Organisationen in Bezug auf Artikel 5GG an, durfte man sich sicher sein, schnell einen Aluhut verpasst zu bekommen.

Nun kommt mit dem Solarenergie Förderverein eine Gruppe an die Öffentlichkeit, die all die unterschwelligen Befürchtungen schlagartig zur aktuellen Wahrheit werden lässt. Deren Forderungen sind nichts anderes als die explizite Abschaffung der Freiheit von Forschung und Lehre und das Stellen der Wissenschaft unter des Primat eines Weltuntergangsszenarios. Dass die führenden Köpfe dieses Vereines gleichzeitig an deutschen Hochschulen tätig sind, lässt erahnen, dass die hier zutage tretende Grundgesetzferne dort längst Einzug gehalten haben dürfte. Das kann und darf so nicht akzeptiert werden.