Trump banned

Wir alle haben die Bilder vom Capitol noch vor Augen. Verschiedene Medien sprechen von einem Putschversuch und machen Trump dafür verantwortlich.

Und ja, wie ich vor zwei Tagen bereits schrieb, hat Trump an der Situation in den USA zweifellos einen großen Anteil. Man kann wohl mit Recht behaupten, dass die USA nie einen ambivalenteren Präsidenten hatten, welcher insbesondere zum Ende seiner Amtszeit auch bei seinen Anhängern Bonus verspielte.

Nun erleben wir, wie Quasi-Monopolisten im Bereich Social Media Trumps Konten sperren, da er zur Gewalt aufrufe. Facebook sperrt vorerst temporär, Twitter gleich vollständig.

Werfen wir einen Blick auf Trumps Tweet zum Capitol: „I am asking for everyone at the U.S. Capitol to remain peaceful. No violence! Remember, WE are the party of LAW & Order – respect teh Law and our great men and women in Blue. Thank you!“
Natürlich, ein Aufruf zur Gewalt fällt sicher nicht unter Meinungsfreiheit. Übersetzen kann sich die obigen Worte sicher jeder selbst – und daraus eigene Schlüsse ziehen.

Die daraus entstandene Diskussion wirft die Frage auf, welche „Hausrechte“ diese privaten Plattformen letztlich haben. Rechtlich dürften sie in der Tat selbst darüber befinden, wen sie als Nutzer akzeptieren.
Im Hinblick auf die gesellschaftliche Bedeutung dieser Plattformen kommt ihnen aber umso mehr eine besondere Verantwortung zur Wahrung der Meinungsfreiheit und der Gleichbehandlung zu. Und hier weisen sowohl Facebook als auch Twitter erhebliche Mängel und doppelte Standards auf. Hass und Hetze, Beleidigungen und Bedrohungen sind quasi an der Tagesordnung und bleiben vielfach ohne jede Konsequenz.

Die in der Grafik dargestellten Tweets sind bereists seit Jahren online und offenbaren die Inkonsequenz der Plattformbetreiber.

Das im Juni 2020 beschlossene und von Justizministerin Lambrecht vorangetriebene „Anti-Hass-Gesetz“ sieht sich derweil weiter großen verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber.
Der Grat ist schmal, was ist Hetze oder Hass, was ist noch zulässige Meinungsäußerung? Natürlich ist lange nicht alles sinnvoll, was unter Meinungsfreiheit fällt, aber eine stabile Demokratie und eine gefestigte Gesellschaft wurden schon immer mit einer Minderheit von abstrusen Gestalten fertig.

Es liegt einfach im ganz rationalen Interesse der Regierenden, Eingriffe in diese Freiheiten ganz nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Das erste Ziel der Abgeordneten ist nun mal ihre Wiederwahl. Und ehe man sich versieht, verkommt das, was vordergründig gut gemeint sei, schnell zum Ausschluss von Kritik oder politischen Wettbewerbern.

Vorsicht, Rechtsstaat! Bitte bleibe wachsam!

https://www.tagesschau.de/…/hasskriminalitaet-gesetz…

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