Bundestagswahl 2021, nur mit wem?

Bundestagsparteien ebnen sich den eigenen Weg zur eigenen Wiederwahl

Am Donnerstag, den 14.01.2021, beantragten CDU/CSU und SPD überraschend die Aufnahme eines Zusatzpunktes auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
Debattiert und nach 30 Minuten auch sofort beschlossen werden sollte die Feststellung gemäß §52 Absatz 4 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes für die bevorstehende Bundestagswahl.

„(4) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages von den Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern abweichende Regelungen zu treffen und Abweichungen der Parteien von entgegenstehenden Bestimmungen ihrer Satzungen zuzulassen, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen, soweit erforderlich, zu ermöglichen, wenn der Deutsche Bundestag zu einem Zeitpunkt, der näher als neun Monate vor dem Beginn des nach Artikel 39 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes bestimmten Zeitraums liegt, feststellt, dass die Durchführung von Versammlungen ganz oder teilweise unmöglich ist.“

Einen solchen Antrag, dessen Rechtsfolgen für die bevorstehenden Wahlen unabsehbar sind, überfallartig und ohne jede breite Diskussion auf die Tagesordnung zu setzen, widerspricht jedem Mindestmaß an demokratischen Gepflogenheiten.
So habe ich dann auch darauf verwiesen, dass die deutsche Demokratie aus weit mehr als den im Bundestag vertretenen Parteien besteht und ein solches Vorgehen allen kleineren Parteien und Bündnissen die Planungssicherheit und vor allem die Rechtssicherheit nimmt.

Mit einem Änderungsantrag wollte ich erreichen, dass zusätzlich auch festgestellt wird, dass das Sammeln von Unterstützungsunterschriften ebenfalls teilweise unmöglich ist. Denn in den Bundesländern gelten jeweils ganz eigene individuelle Corona-Regeln und Kontaktbeschränkungen. Das Sammeln der Unterschriften ist noch viel wichtiger als die Aufstellungsversammlungen, da hiermit die Verankerung in der Bevölkerung nachgewiesen werden muss. Mit Kontaktbeschränkungen und Lockdowns wird das aktiv verhindert.

Kaum war dieser Antrag von ausnahmslos ALLEN Parteien abgelehnt, sickerten Meldungen durch, Merkel und die Ministerpräsidentenkonferenz planen einen totalen Lockdown.

Wie sollen kleine Parteien auf diese Weise an unserer Demokratie teilhaben, wenn Kontakte immer weiter beschränkt werden und immer weiter in die Bewegungsfreiheit eingegriffen wird? Über welchen Zeitraum werden die Beschränkungen gelten und was bleiben am Ende für Zeitfenster übrig, um alle Unterlagen fristgerecht einzureichen? Wie und wo sollen Unterschriften gesammelt werden?

Während man sich von GROKO über FDP, Grüne und Linke einig war, die Bundestagswahlen könnten keinesfalls nach dem 26.09.2021 stattfinden, verschob Thüringen seine Landtagswahl mal eben um ein halbes Jahr. Aberwitzig…

Mit jedem Tag wird deutlicher, dass diese Pandemie von den großen Parteien vornehmlich dafür genutzt wird, den eigenen Machtanspruch und die Plätze am Trog zu verteidigen. Stück für Stück wird unsere Demokratie ausgehöhlt, die Medien schweigen und die Bürger merken gar nichts davon.

Ein Trauerspiel…